Hundeführerschein

Sachkundenachweis / Hundeführerschein

1. Der HSF Epe-Malgarten darf ab sofort die Sachkundeprüfung abnehmen.
Ein Vorbereitungskurs ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Sonntagmorgens kann für den Hundeführerschein geübt werden.

2. Die Bescheinigung über den Sachkundenachweis wird bei uns
im Verein vom eigenen Prüfer (W. Schwenke) abgenommen und ausgestellt

Hundeführerschein wird Pflicht.

Im Jahr 2011 wurde ein neues Hundegesetz in Niedersachsen verabschiedet. Der Hundebesitzer ist verpflichtet ab den 1. Juli 2011 eine Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen und einen elektronischen Chip einsetzen zu lassen. Mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren, also am 1. Juli 2013, wird der Hundeführerschein incl. eines Sachkundenachweises ebenfalls zur Pflicht. Die Sachkundeprüfung muß vor Anschaffung des Hundes erfolgen, der praktische Teil ist dann innerhalb eines Jahres zu apsolvieren. Natürlich gibt es, wie in fast allen Gesetzen Ausnahmen. Die Ausnahme besagt, wenn man nachweisen kann, das man in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten hat, geht man davon aus das eine entsprechende Sachkunde vorhanden ist und die Prüfung entfällt. Diejenigen, die nicht in der Ausnahmeregelung fallen müssen diese Anforderung erfüllen, egal welche Hunderasse man besitzt.

Ziel des Gesetzes ist es, eine sichere Führung des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Gefährdung oder Belästigung Dritter zu erreichen. Weiterhin soll der Halter verschiedene Verhaltenssituation des Hundes erkennen und beurteilen können.

Weiterführende Informationen zum Erwerb des Hundeführerscheines und Prüfung erhaltet Ihr vom:
1. Vorsitzenden Wolfgang Schwenke 05461 62120 oder über unser Kontaktformular.

Weitere Informationen, Quelle VDH-Niedersachsen.

Nach Information des VDH Niedersachsen besteht Einigkeit darüber, daß als Nachweis der Sachkunde von Hundehaltern folgende Prüfungen aus unserem Bereich anerkannt werden sollen:
VDH-Begleithundeprüfung (BH)
VDH-Hundeführerschein
DVG-Teamtest.

Evtl. Prüfer für den Sachkundenachweis müssen sich über die Tierärztekammer Niedersachsen zertifizieren lassen.

Die in der Richterliste des VDH aufgeführten Leistungsrichter sowie die in der VDH-Liste der Prüfer für den VDH-Hundeführerschein aufgeführten Personen sollen berechtigt sein, die Prüfung zum Sachkundenachweis abzunehmen.

Niedersächsisches Hundegesetz

PDF-Datei Download ca 60kb

hundegesetz

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